Wir können auch anders.

Erfahrene Strafverteidiger an Ihrer Seite.
Kooperation mit

Weis & Partner

1. Die Kanzlei

Klare Beratung. Konsequente Vertretung.

Ihr Partner im Strafrecht und Zivilrecht

Rechtsanwalt Peter-Paul Bottermann – engagierte und verlässliche rechtliche Unterstützung in strafrechtlichen wie auch ausgewählten zivilrechtlichen Belangen für Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Die Kanzleiräume in der Wielandstraße/Ecke Kurfürstendamm wurden 1999 bezogen. Eine Zweigstelle in der Alexandrinenstraße wurde im Jahr 2010 eingerichtet.

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Hervorragender Anwalt.

  • Perfekter Anwalt in jeder Hinsicht

    Sehr guter Anwalt immer erreichbar und geht strukturiert an die Sache heran um die bestmöglichen Ergebnisse zu erlangen. Mega zufrieden
  • In den besten Händen, wenn es mal brenzlig wird

    Herr Rechtsanwalt Peter-Paul Bottermann ist nicht nur ein exzellenter Strafverteidiger, sondern auch menschlich. Durch seine besonnene und gerade auch sehr einfühlsame Art kann er schlichtend Streitigkeiten vom Eis bringen, ...
  • Seriöser Anwalt

    Ich kann Herrn Bottermann nur empfehlen! Er ist äußerst kompetent und engagiert. Seine Erklärungen waren klar und verständlich, und er war jederzeit erreichbar. Dank seiner Unterstützung konnte ich mein Anliegen erfolgreich abschließen. Eine sehr positive Erfahrung!
  • Unglaublich guter Rechtsanwalt

    Herr Rechtsanwalt Bottermann hat mich bereits in zahlreichen Verfahren (erfolgreich) verteidigt. Er ist unglaublich sympathisch, höflich und versteht etwas von seinem Fach. Ich habe mich bei ihm immer sehr gut aufgehoben und verstanden gefühlt. Er war immer für mich erreichbar, hatte stets ein offenes Ohr und hat mich durch ziemlich verzwickte Situationen begleitet.

Rechtsgebiete

Strafrecht

Ihr Recht im Fokus. Ihre Stimme im Verfahren. Ihre Verteidigung mit Weitblick.

Als Strafverteidiger vertrete ich Sie in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zum Vollstreckungsverfahren. Die Verteidigungsstrategie stimme ich individuell auf Ihre Situation ab, mit dem Ziel, Ihre Rechte zu sichern und Ihre Position im Verfahren zu stärken. Ob kooperativ oder konfrontativ: Der bestmögliche Verfahrensausgang steht dabei stets im Mittelpunkt.

Zivilrecht

Ihr Anspruch gewahrt. Ihre Interessen gewürdigt. Ihr Ziel im Blick.

Rechtsanwalt Bottermann berät und vertritt Sie im Zivilrecht mit dem Schwerpunkt auf Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und allgemeinem Vertragsrecht.

Honorar

Allgemein
Strafrecht

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern keine individuelle Honorarvereinbarung getroffen wird. Die Gebührenhöhe bestimmt sich insbesondere nach dem Streitwert, dem Umfang und der Komplexität der Angelegenheit.

Vor einer Mandatserteilung erhalten Sie eine transparente Einschätzung der zu erwartenden Kosten sowie Informationen zur möglichen Prozessfinanzierung. Bei Bedarf können individuelle Vergütungsmodelle vereinbart werden.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Das Erstgespräch zur Klärung, ob anwaltliche Unterstützung erforderlich und möglich ist, ist kostenfrei. Für die bloße Prüfung, ob eine Mandatierung infrage kommt, entstehen keine Gebühren.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird die Deckungsanfrage durch die Kanzlei übernommen. Bitte halten Sie hierfür Ihre Versicherungsnummer und die Kontaktdaten des Versicherers bereit.

Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach dem Umfang und der Komplexität des jeweiligen Falls. Grundsätzlich bestehen drei Abrechnungsmodelle:

1. Honorarvereinbarung nach Stundensatz

In komplexen und umfangreichen Strafverfahren wird häufig ein individueller Stundensatz vereinbart. Dieses Modell gewährleistet eine transparente und faire Kostenregelung.

2. Pauschalhonorar

Alternativ kann ein Pauschalhonorar für das gesamte Verfahren oder einzelne Verfahrensabschnitte (z. B. Vorverfahren, Hauptverfahren, Vollstreckung) vereinbart werden. Dies ermöglicht planbare Kosten für die Mandantschaft.

3. Abrechnung nach RVG

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebührenhöhe richtet sich dabei nach dem gesetzlichen Rahmen und kann je nach Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens variieren.

Hinweis zur Pflichtverteidigung:

Auch bei wirtschaftlicher Belastung oder Vermögenslosigkeit kann eine Verteidigung sichergestellt werden. Liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor, besteht die Möglichkeit der Beiordnung als Pflichtverteidiger. Wahl- und Pflichtmandate werden mit gleicher Sorgfalt und Professionalität behandelt.

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Kontakt

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Bottermann
Wielandstraße 27 (Ecke Kurfürstendamm)
10707 Berlin
Telefon: 030 – 884 83 40
Telefax: 030 – 324 00 05

eMail: mail@kanzlei-bottermann.de

 
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Wielandstraße 27 (Ecke Kurfürstendamm)
10707 Berlin
Telefon: 030 – 884 83 40
E-Mail: mail@kanzlei-bottermann.de
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