Honorar

Allgemein
Strafrecht

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern keine individuelle Honorarvereinbarung getroffen wird. Die Gebührenhöhe bestimmt sich insbesondere nach dem Streitwert, dem Umfang und der Komplexität der Angelegenheit.

Vor einer Mandatserteilung erhalten Sie eine transparente Einschätzung der zu erwartenden Kosten sowie Informationen zur möglichen Prozessfinanzierung. Bei Bedarf können individuelle Vergütungsmodelle vereinbart werden.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Das Erstgespräch zur Klärung, ob anwaltliche Unterstützung erforderlich und möglich ist, ist kostenfrei. Für die bloße Prüfung, ob eine Mandatierung infrage kommt, entstehen keine Gebühren.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird die Deckungsanfrage durch die Kanzlei übernommen. Bitte halten Sie hierfür Ihre Versicherungsnummer und die Kontaktdaten des Versicherers bereit.

Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach dem Umfang und der Komplexität des jeweiligen Falls. Grundsätzlich bestehen drei Abrechnungsmodelle:

1. Honorarvereinbarung nach Stundensatz

In komplexen und umfangreichen Strafverfahren wird häufig ein individueller Stundensatz vereinbart. Dieses Modell gewährleistet eine transparente und faire Kostenregelung.

2. Pauschalhonorar

Alternativ kann ein Pauschalhonorar für das gesamte Verfahren oder einzelne Verfahrensabschnitte (z. B. Vorverfahren, Hauptverfahren, Vollstreckung) vereinbart werden. Dies ermöglicht planbare Kosten für die Mandantschaft.

3. Abrechnung nach RVG

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebührenhöhe richtet sich dabei nach dem gesetzlichen Rahmen und kann je nach Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens variieren.

Hinweis zur Pflichtverteidigung:

Auch bei wirtschaftlicher Belastung oder Vermögenslosigkeit kann eine Verteidigung sichergestellt werden. Liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor, besteht die Möglichkeit der Beiordnung als Pflichtverteidiger. Wahl- und Pflichtmandate werden mit gleicher Sorgfalt und Professionalität behandelt.

Rechtsanwaltskanzlei Bottermann
Wielandstraße 27 (Ecke Kurfürstendamm)
10707 Berlin
Telefon: 030 – 884 83 40
E-Mail: mail@kanzlei-bottermann.de
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