Rechtsgebiete

Strafrecht

Als Strafverteidiger vertrete ich Sie in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zum Vollstreckungsverfahren. Die Verteidigungsstrategie stimme ich individuell auf Ihre Situation ab, mit dem Ziel, Ihre Rechte zu sichern und Ihre Position im Verfahren zu stärken. Ob kooperativ oder konfrontativ: Der bestmögliche Verfahrensausgang steht dabei stets im Mittelpunkt.

Zivilrecht

Rechtsanwalt Bottermann berät und vertritt Sie im Zivilrecht mit dem Schwerpunkt auf Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und allgemeinem Vertragsrecht.

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Bei komplexen Fragestellungen profitieren Sie von dem Netzwerk erfahrener Beraterkollegen. In enger Kooperation mit der seit 1992 etablierten Sozietät Weis & Partner wird individuelle Betreuung, engagierte Verteidigung und strategische Lösungen geboten – bei Bedarf auch mit einem abgestimmten Verteidigerteam, um bei mehreren Beschuldigten ein gemeinsames prozessstrategisches Vorgehen („Sockelverteidigung“) zu ermöglichen.

Kooperation mit
Weis & Partner

FAQ

Die Wichtigkeit, frühzeitig einen Strafverteidiger zu beauftragen, ist kaum zu überschätzen.

Der Verlauf eines strafrechtlichen Verfahrens wird maßgeblich zu Beginn durch die Vorgänge im Ermittlungsverfahren geprägt und kann sogar davon abhängen. Insbesondere im Rahmen des Ermittlungsverfahrens kann die professionelle Tätigkeit eines Anwalts einen entscheidenden Einfluss auf den Ausgang des gesamten Strafverfahrens haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass selbst vermeintlich harmlose Aussagen oder Handlungen gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Haftrichter schwerwiegende Konsequenzen haben können, die den weiteren Verlauf des Verfahrens negativ beeinflussen und nur schwer rückgängig gemacht werden können. Daher ist es ratsam, sobald Sie von einem gegen Sie eingeleiteten Ermittlungsverfahren erfahren, einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsultieren.

Ein Strafverteidiger wird Ihre Interessen vertreten und Sie über den richtigen Zeitpunkt und die Art der Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden informieren. Es ist entscheidend zu verstehen, dass eine Stellungnahme nicht vorschnell abzugeben ist, sondern erst nach einer gründlichen Prüfung der Akten durch Ihren Anwalt erfolgen sollte. Dieser Punkt kann nicht oft genug betont werden.

Als Beschuldigter eines Strafverfahrens haben Sie das Recht zu schweigen und sollten die Aussage verweigern. Es wird dringend empfohlen, von diesem Recht grundsätzlich Gebrauch zu machen, um unüberlegte Aussagen zu vermeiden und sich ausführlich mit Ihrem Strafverteidiger beraten zu können.

Sie dürfen in jedem Verfahrensstadium einen Strafverteidiger hinzuziehen. Die Kontaktaufnahme muss Ihnen ermöglicht werden. Ihr Recht auf anwaltlichen Beistand und dass in der Kontaktaufnahme zu dem Strafverteidiger Ihrer Wahl keine Einschränkungen bestehen, sind fest verankerte Grundsätze im Strafverfahrensrecht.

Im Falle von Notfällen wie Festnahme, Verhaftung, Vernehmung oder Durchsuchung können Sie Strafverteidiger Bottermann rund um die Uhr unter der Notrufnummer 0176 / 84 28 75 60 erreichen.

Strafverteidiger Bottermann deckt das gesamte Gebiet des Strafrechts ab, wobei er sich insbesondere mit dem Kapital-, Betäubungsmittel- und Jugendstrafrecht sowie Verkehrsordnungswidrigkeiten befasst. Als Strafverteidiger übernimmt Rechtsanwalt Peter-Paul Bottermann Ihre Interessensvertretung bundesweit.

Strafverteidiger Bottermann ist auch als Pflichtverteidiger tätig. Die Strafprozessordnung sieht in den Fällen des § 140 StPO die notwendige Verteidigung vor. In diesen Konstellationen ist die Vertretung durch einen Strafverteidiger verpflichtend.

Strafverteidiger Bottermann wird mit Ihnen besprechen, ob es sich bei Ihrer strafrechtlichen Angelegenheit um einen Fall der notwendigen Verteidigung handelt und somit auch eine Beiordnung als Pflichtverteidiger in Betracht kommt.

Wir bitten Sie, das Sekretariat zu kontaktieren, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Alternativ können Sie auch das Kontaktformular verwenden.

Fristwahrung zur Auswahl des Strafverteidigers Ihres Vertrauens
Sollten Sie keinen Strafverteidiger während des Ermittlungsverfahrens beauftragt haben und die Staatsanwaltschaft am Ende dieses Verfahrensabschnitts eine Anklage erhebt, werden Sie vom Gericht aufgefordert, innerhalb einer kurzen Frist einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu benennen.

Es ist ratsam, diese Frist einzuhalten und sofort Kontakt mit einem Strafverteidiger Ihrer Wahl aufzunehmen. Andernfalls wird das Gericht einen Anwalt für Sie bestimmen, mit dem Sie dann zusammenarbeiten müssen. Ein späterer Wechsel des Pflichtverteidigers gestaltet sich in der Regel als äußerst schwierig.

Kosten
Die Kosten des Strafverteidigers werden zunächst von der jeweiligen Landeskasse übernommen, sodass der Angeschuldigte sich um die Bezahlung nicht zu sorgen braucht. Im Falle einer Verurteilung ist der Angeschuldigte jedoch grundsätzlich verpflichtet, die Verfahrenskosten zu tragen, einschließlich der Kosten des Pflichtverteidigers. In Jugendstrafsachen werden die Kosten des Verfahrens in der Regel nicht dem verurteilten Jugendlichen auferlegt.

Rechtsanwalt Bottermann vertritt die Interessen von Personen, die Opfer einer Straftat geworden sind oder die durch eine Straftat einen nahestehenden Menschen verloren haben, gemäß § 395 Absatz 2 Nr. 1 der Strafprozessordnung.

Das Institut der Nebenklage und des Adhäsionsverfahrens ermöglicht die anwaltliche Beistandsleistung für Geschädigte und Angehörige, indem sich Rechtsanwalt Bottermann aktiv für die Rechte und Interessen seiner Mandantschaft einsetzen kann und so eine angemessene Vertretung und Unterstützung gewährleistet ist.

Damit einher gehen auch die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, sofern dies gewünscht wird.

Rechtsanwaltskanzlei Bottermann
Wielandstraße 27 (Ecke Kurfürstendamm)
10707 Berlin
Telefon: 030 – 884 83 40
E-Mail: mail@kanzlei-bottermann.de
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